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Israel Nachrichten - die deutschsprachige Tageszeitung aus Tel-Aviv

Bilanz zu neuem Gesetz:
Pension für alle bleibt ein Wunschtraum

Von Ilan Hameiri

Das am 1. Januar 2004 in Kraft tretende Pensionsgesetz wurde von den meisten Versicherungsexperten positiv beurteilt. Der Vorteil für die Einzahler in die diversen Pensionskassen ist weniger deutlich. Hierbei handelt es sich um 53 Prozent der erwachsenen Bevölkerung (rund 2,1 Millionen Israelis), die einen Pensionsrahmen für die Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben besitzen.

45 Prozent sparten in Pensionsfonds ("Keren Pensia"), 45 Prozent in Pensionskassen ("Kupat Gemel"), 27 Prozent in Direktorenversicherungen und 24 Prozent in Lebensversicherungen (dass sich zusammen mehr als 100 Prozent ergeben, ist kein Rechenfehler, denn viele sparen in mehreren Programmen). Rund 15 Prozent der Senioren im Alter ab 65 Jahren erhalten derzeit Auszahlungen von den Kassen (monatlich oder in einmaligen Beiträgen).

Beschlossene Änderungen

Aufschub des Pensionsalters: Männer von 65 auf 67, Frauen von 60 auf 64 Jahre. Der Aufschub soll stufenweise erfolgen, von jeweils einigen Monaten, wobei die erste Erhöhung um vier Monate bereits in Kraft trat. Als Begründung des Aufschubs gilt, dass das durchschnittliche Lebensalter der Israelis von 69 Jahren in den 1950er Jahren auf 79 Jahre im Jahr 2000 angestiegen ist. Das Finanzministerium wird einen Fond von 250 Millionen Schekel zur Milderung der Not von Sparern zur Verfügung stellen, die wegen des Pensionsalteraufschubs noch keine Rückzahlungsansprüche besitzen.

Pensionsanrechte: Bisher in unterschiedlichen Ausmaßen, je nach Einflussnahme, den die Direktoren der verschiedenen Pensionsfonds erlangen konnten, künftig gleiche und einheitliche Anrechte für alle Fondmitglieder. Am Ende des Jahres 2003 befanden sich 122 der insgesamt 140 Milliarden Schekel in Pensionsfonds gesparter Gelder in den Händen der von der Histadruth gegründeten Fonds. Darum ernannte die Histadruth auch deren Direktoren, die künftig durch einen öffentlichen Ausschuss unter dem Vorsitz eines Richters ernannt werden.

Deckung der Einlagen: Derzeit weisen alle Pensionsfonds ein Defizit von Dutzenden Milliarden Schekel auf. Nur wenige von ihnen können eine ausgeglichene Bilanz vorlegen. Jetzt soll eine Regierungsbeihilfe von rund 73 Milliarden Schekel das Defizit decken. Bisher haben die Fonds wenigstens 93 Prozent ihrer Einlagen in Obligationen investiert, die einen Erlös von 5,56 Prozent pro Jahr einbrachten. Künftig gilt folgende Aufteilung: 50 Prozent in Obligationen der Regierung, die an der Börse gehandelt werden, 30 Prozent in Obligationen, die einen Erlös von 4,8 Prozent einbringen, 13 Prozent in andere Obligationen der Regierung, Depositionen und Darlehen im Grad A zumindest, den Rest in freier Investition. Zum Zwecke der bisher nicht bestehenden Absicherung gegen Kursschwankungen wird die Regierung bis zu 15 Milliarden Schekel pro Jahr zur Verfügung stellen.

Höhere Beiträge: Die bessere Absicherung der Einzahlungen in den Pensionsfonds muss durch höhere Beiträge gedeckt werden. Bis jetzt mussten 17,5 Prozent des Arbeitslohns eingezahlt werden, davon 12 Prozent vom Arbeitsgeber und 5,5 Prozent vom Arbeitsnehmer. Der Arbeitsgeberanteil galt zur Hälfte als eine Spareinlage und diente zur anderen Hälfte zur Deckung der bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses fälligen Entschädigung. Falls der gekündigte Arbeitnehmer weiterhin seinen bisherigen Lohn ausgezahlt erhalten wollte (im Laufe ebenso vieler Jahre wie er gearbeitet hat), musste er die Einzahlung auf 8,33 Prozent seines Monatsgehalts erhöhen.

Künftig sind 20,5 Prozent des Arbeitslohns einzuzahlen: 13,5 Prozent vom Arbeitsgeber und 7 Prozent vom Arbeitsnehmer. Es besteht die Möglichkeit, nur einen Teil des Arbeitseinkommens zu versichern. Bisher wurden keinerlei Verwaltungsgebühren gefordert, künftig sind 1,75 Prozent zu bezahlen. Diese höhere Beitragszahlung bringt aber keine höheren Pensionsanrechte mit sich.

Bisher wurden die Renten zum Teil nach den Einzahlungen in den letzten Arbeitsjahren und zum Teil nach dem Durchschnitt der Einzahlungen in allen Arbeitsjahren berechnet, künftig gilt die durchschnittliche globale Einzahlung als Berechnungsbasis. Ein Anstieg des Reallohnes in der Wirtschaft wurde nicht berücksichtigt, außer der zur Berechnung von Pensionsanrechten anerkannten Lohnerhöhung. Künftig werden zwar Reallohnanstiege berücksichtigt, jedoch nur um nicht mehr als zwei Prozent pro Jahr.

Bezüglich der Pensionskassen ändert sich nichts. Der Arbeitsnehmer zahlt 5 Prozent des Gehalts ein, der Arbeitgeber fügt 5 Prozent hinzu, muss aber auch Verwaltungsgebühren zahlen, mindestens ein Prozent pro Jahr, erlangt jedoch Pluspunkte bei der Einkommenssteuerveranlagung. Die ganze oder teilweise Abhebung der akkumulierten Gelder ist erst nach 15 Jahren möglich, ohne Entrichtung von Steuern. Eine einmalige Auszahlung gilt als sicherer als eine monatliche Rente.

Für eine Direktorenversicherung muss der Arbeitnehmer 5 Prozent seines Gehaltes einzahlen und muss der Arbeitsgeber 13,33 Prozent hinzufügen: 5 Prozent als Spareinlage, 8,33 Prozent für die im Falle einer Kündigung zu zahlende Entschädigung. Eine Direktorenversicherung deckt aber nicht den Verlust der Arbeitskraft, wofür eine Einzahlung von 0,5 bis 2,5 Prozent des Monatsgehalts für eine zusätzliche Versicherung erforderlich ist. Der Versicherte kann jedoch die akkumulierten Gelder steuerfrei abheben, noch bevor er das Pensionsalter erreicht hat, wenn er einen anderen Arbeitsplatz übernehmen oder selbständig werden will.

Nicht beschlossene Regelungen

Das neue Pensionsgesetz betrifft, wie gesagt, nur 53 Prozent der Bevölkerung, die für ihr Alter sparen. Sie werden jedoch nicht mehr Geld ausgezahlt erhalten, als sie im Laufe ihrer Arbeitsjahre in die Kassen eingezahlt haben. Zwar kommen die Zinserträge hinzu, doch diese sind niedriger als auf andere Depositen erlangbare Zinsen - und auch das nur auf dem Papier, denn im Jahr 2002 hatten viele Fonds Minuszinsen, d.h. Verluste zu verzeichnen. Nachdem die Pensionsversicherten ihr akkumuliertes Geld abgehoben haben, werden sie ebenso wie die 47 Prozent der erwachsenen Israelis, die nicht für das Alter gespart haben - mit der bescheidenen Rente der Nationalversicherung auskommen müssen. Bloß 18 Prozent der Israelis, die monatlich eine staatliche Pension ausgezahlt erhalten (Beamte und Lehrer), kennen derartige Sorgen nicht und erhalten sogar eine Indexbindung ihrer Pension.

89 Prozent aller Pensionsspargelder sind bei Banken deponiert und werden zu mehr als der Hälfte von den drei großen Banken verwaltet. Fast alle Privatfonds gelangten in der Liste der Erlöse auf höhere Plätze als Bankfonds. Sowohl für die Überweisung der Spargelder wie auch für die Annulierung von Bankanweisungen müssen hohe Provisionen gezahlt werden.

Es ist also noch ein langer Weg zurückzulegen, bis allen Israelis ein sorgenloses Alter gesichert ist.

IN / 13-08-04
hagalil.com / 15-08-04


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