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Die Wahl des Premierministers
Rosch Memscheleth Israel

Premierministerwahlen - Der Premierminister wird direkt vom Volk gewählt. In allen Wahlen vor 1996 wurde die Aufgabe der Regierungsbildung und -führung durch den Präsidenten dem Knessetabgeordneten übertragen, der die besten Chancen besaß, eine arbeitsfähige Koalitionsregierung zu bilden.

Die Kandidaten zum Amt des Premierministers können von einer der in der Knesset vertretenen Partei, oder Parteien, mit wenigstens 10 Sitzen in der alten Knesset oder von 50.000 wahlberechtigten Bürgern nominiert werden. Der Kandidat muß ein Staatsbürger, älter als 30 Jahre und Vorsitzender einer für die Knessetwahlen antretenden Partei sein.

Hat der aus dem Amt scheidende Premierminister bereits ununterbrochen für sieben Jahre das Amt ausgeübt, so sollte er/sie auf eine Wiederwahl verzichten.

Alle Staatsbürger sind vom 18. Lebensjahr an berechtigt, an den Premierministers - und den Knessetwahlen teilzunehmen. Der Kandidat, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, gilt als gewählter Premierminister.

  • Sollte keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen können, so findet zwei Wochen nach den ersten Wahlen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.
  • Sollte einer der Kandidaten versterben oder aus Gesundheitsgründen nicht an den Stichwahlen teilnehmen können, so kann die nominierende Körperschaft einen Ersatzkandidaten aufstellen, jedoch nicht später als 96 Stunden vor den angesetzten Wahlen.
  • Sollte einer der Kandidaten von den Stichwahlen zurücktreten, so wird er durch den nächsten Kandidaten mit der größten Anzahl gültiger Stimmen ersetzt.
  • Sollte es entweder in den Hauptwahlen oder in den Stichwahlen nur einen Kandidaten geben, so gilt die Wahl als Entscheidung für oder gegen die Kandidatur. Ist die Zahl der für den Kandidaten abgegebenen gültigen Stimmen höher als die Zahl der gegen den Kandidaten abgegebenen Stimmen, so ist der Kandidat gewählt.
  • Sollte keiner der Kandidaten gewählt werden, so werden Neuwahlen allein für das Premierministeramt angesetzt.

Die Amtsdauer des Premierminister entspricht der Dauer der Legislaturperiode der Knesset außer in Fällen, in denen die Knessetwahlen wiederholt werden müssen (z.B. infolge fehlerhafter Wahlen) oder in denen das Gesetz die gesonderte Wahl des Premierminister vorsieht - Sonderwahlen.

Sollte die Amtsdauer des Premierministers aus dem einen oder anderen Grund verkürzt werden, bestimmt das Gesetz, ob die folgenden Wahlen nur für das Premierministeramt (Sonderwahlen) oder auch für die Knesset stattfinden.

Botschaft des Staates Israel

 


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Dossier zur Loslösung: Rückzug aus Gaza Wahlen in Israel - 28-01-2003 IRAK Special 2003
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