Wahlen in Israel
Wahlen zur Knesset und zum Premierminister werden
(normalerweise) gleichzeitig abgehalten. Die Wahl im Februar 2001 ist
ein Ausnahmefall. Eine solche besondere Premierministerwahl findet statt,
wenn (wie im vorliegenden Fall) der Premierminister durch Einreichen
eines Rücktrittsgesuches beim Staatspräsidenten zurücktritt.
Grundsätzlich sind die Wahlen geheim, das gesamte
Land bildet einen einzigen Wahlbezirk. Am Wahltag wirft jeder Wähler
zwei Stimmzettel in die Wahlurne - mit dem einen gibt er seine Stimme
der politischen Partei, die ihn in der Knesset repräsentieren soll, mit
dem anderen dem Kandidaten für das Amt des Premierministers. Im Falle
einer sog. Premierministerwahl, ist es nur ein Wahlzettel.
Wegen der Bedeutung, die dem demokratischen Prozeß in
Israel zugemessen wird, ist der Wahltag ein arbeitsfreier Tag.
Unentgeltliche Transportmöglichkeiten stehen Wählern zur Verfügung,
die sich am Wahltag nicht in der Nähe ihres Wahllokals befinden. Für
Angehörige der Streitkräfte und für Israelis im Ausland werden
besondere Vorkehrungen getroffen, die ihnen die Beteiligung an den
Wahlen ermöglichen.
Ein zentraler Wahlausschuß aus Vertretern der in der
Knesset repräsentierten Parteien unter Leitung eines Richters des
Obersten Gerichts ist für die korrekte Durchführung der Wahlen
verantwortlich. Regionale Wahlausschüsse beobachten die Arbeit der
lokalen Wahlkomitees, zu denen Vertreter von mindestens drei Parteien
der aus dem Amt scheidenden Knesset gehören.
Botschaft des
Staates Israel |